hemmer.EuRAG Eignungsprüfung § 16 EuRAG Rechtsanwalt EuRAG Zulassung Deutsche Anwaltschaft

Einzelunterricht und Kleingruppenvorbereitung auf die Eignungsprüfung nach § 16 EuRAG


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Anwälte und Anwältinnen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), dem EWR und der Schweiz können den Titel Rechtsanwalt durch Ablegung der Eignungsprüfung nach § 16 EuRAG erwerben. Durch die Zulassung zur Deutschen Anwaltschaft erlangen Sie alle Rechte eines deutschen Anwalts und können den Titel in Ihrem Heimatland und in Deutschland führen. Mit dem Erwerb dieser Doppelqualifikation eröffnen sich Ihnen neue Perspektiven:

  • Eintritt in eine internationale Anwaltskanzlei in Deutschland
  • Erleichterter Wechsel zu einer anderen Kanzlei aufgrund der deutschen Zulassung als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt
  • Eintritt in die Inhouse-Rechtsabteilung einer deutschen Bank oder eines anderen Unternehmens
  • Gründung einer eigenen Kanzlei oder Beteiligung an einer Sozietät
  • Erleichterte Akquisition aufgrund transnationaler Beratungskompetenz

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